Klinikaufenthalt
Für den Aufenthalt auf der Station benötigen Sie unter anderem Hygieneartikel, persönliche Kleidungsstücke sowie persönliche Hilfs- und Fortbewegungsmittel.
Keine Haftung übernehmen wir für:
- Größere Geldbeträge
- Wertgegenstände
- Schmuck
- Mobiltelefone
Grundlegende Verhaltensregeln
Anordnungen des Klinikpersonals ist Folge zu leisten. Verunreinigungen der Räume, Wege, Gartenanlagen und sonstigen Bereiche sind zu unterlassen. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Patientinnen und Patienten, Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, Begleitpersonen, Besucherinnen und Besucher sowie sonstige externe Personen dürfen sich nur in den für sie vorgesehenen Bereichen aufhalten. Das Betreten von Funktionsräumen, zum Beispiel OP, Schockraum, Radiologie und Therapiebereiche, Verwaltungsbüros, Konferenzräumen, Technikräumen, Lager- und Wirtschaftsräumen sowie allen weiteren nicht öffentlich zugänglichen Bereichen, einschließlich des Hangars und der Hubschrauberlandeplätze, ist verboten.
Tiere dürfen nicht mit in die Klinikgebäude gebracht werden. Menschen mit Behinderungen dürfen nach vorheriger Absprache von einem Assistenzhund im Sinne des § 12e Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) begleitet werden.
Der Anschluss privater elektrischer Geräte, zum Beispiel Wasserkocher oder eigene Radio- und Fernsehgeräte, ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Geräte zur Körperpflege, zum Beispiel Rasierapparate, private Laptops sowie medizinisch notwendige Geräte. Alle privat mitgebrachten Geräte müssen den geltenden sicherheitstechnischen Standards entsprechen.
Aus Brandschutzgründen ist offenes Licht, zum Beispiel das Abbrennen von Kerzen, verboten.
Rauchen, einschließlich der Nutzung von E-Zigaretten oder vergleichbarer Produkte, ist in allen Räumen der Klinik verboten. Im Außenbereich ist das Rauchen ausschließlich in den ausgewiesenen Bereichen gestattet.
Das Rauchen von Cannabis ist auf dem gesamten Gelände des Krankenhauses sowie im direkten Umfeld verboten. Dies gilt ausdrücklich auch für die gekennzeichneten Raucherzonen. Das Mitbringen oder der Konsum alkoholischer Getränke sowie sonstiger Rauschmittel ist untersagt. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt.
Veranstaltungen in der Klinik bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Geschäftsführung des BG Klinikums Duisburg.
Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten ist das Anfertigen von Film-, Foto- und Audioaufnahmen auf dem gesamten Gelände und im gesamten Gebäude grundsätzlich untersagt. Ausgenommen hiervon sind Aufnahmen zu ausschließlich privaten Zwecken, sofern dadurch keine Rechte Dritter verletzt oder beeinträchtigt werden. Eine Veröffentlichung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung solcher Aufnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Personen sowie der Geschäftsführung.
Auf dem gesamten Gelände besteht ein ausdrückliches Flugverbot für private Drohnen.
Diskriminierendes, aggressives, beleidigendes oder bedrohliches Verhalten gegenüber anderen Personen wird nicht geduldet und kann zum Hausverweis führen.
Während eines stationären Aufenthalts ist das Verlassen des Klinikgeländes mit dem Behandlungsteam abzustimmen. Rehabilitandinnen und Rehabilitanden unterliegen gesonderten Regelungen.
Ab 22:00 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb des Klinikgebäudes nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Beim Verlassen des Klinikgeländes entfällt der Unfallversicherungsschutz. Mögliche Auswirkungen auf die Behandlung oder den Versicherungsschutz sollten vorab mit dem Behandlungsteam geklärt werden.
Ruhe, Ordnung und Diskretion
Die allgemeinen Ruhezeiten gelten von 22:00 bis 6:00 Uhr. Auf Stationen und in Aufenthaltsbereichen ist unnötiger Lärm zu vermeiden.
In besonders sensiblen Bereichen, zum Beispiel OP-Bereich, Intensivstation und Untersuchungsräume, ist die Nutzung jeglicher privater elektronischer Geräte, wie Mobiltelefone, Tablets, Laptops oder Smartwatches, untersagt, sofern keine ausdrückliche Genehmigung durch das Klinikpersonal vorliegt.
Hygiene- und Infektionsschutz
Die Vorgaben zur Händehygiene, zu Isolationsmaßnahmen und zur Infektionsprävention müssen strikt eingehalten werden. Besucherinnen und Besucher mit Erkältungssymptomen oder akuten Infekten dürfen die Klinik nicht betreten.
Das Berühren medizinisch-technischer Geräte durch Unbefugte ist untersagt.
Spezielle Verhaltensregeln für Patientinnen und Patienten sowie Rehabilitandinnen und Rehabilitanden
Die Weitergabe von Medikamenten, Heil- oder Hilfsmitteln an andere Personen ist verboten.
Zu Visiten und Behandlungen ist das Zimmer oder dessen unmittelbare Nähe aufzusuchen bzw. der zugewiesene Funktionsbereich rechtzeitig zu erreichen.
Patientenzimmer
Zur Wahrung der Hygiene ist das Sitzen oder Liegen auf dem Patientenbett in Oberbekleidung oder mit Schuhen untersagt.
Beschädigungen oder Funktionsstörungen an Einrichtungsgegenständen oder technischen Anlagen sind dem Pflegepersonal unverzüglich zu melden.
Während Visiten oder pflegerischer Tätigkeiten haben Besucherinnen und Besucher auf entsprechende Aufforderung das Zimmer zu verlassen.
Krankenhauseinrichtung
Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Technische Anlagen dürfen nur bestimmungsgemäß genutzt werden. Sicherheitsrelevante Einrichtungen, zum Beispiel Brandschutztüren, dürfen nicht blockiert oder manipuliert werden. Bei mutwilliger Beschädigung wird Schadenersatz geltend gemacht.