Neuro-Check

Der Neuro-Check ist ein Leistungsangebot der BG Kliniken, das unter Federführung einer neurologischen Abteilung unter Einbezug weiterer Fachdisziplinen stationär durchgeführt wird. Der Neuro-Check umfasst die bis Ende 2021 als „Brain-Check“ und „FAN“ (Funktionstestung des autonomen Nervensystems)“ bezeichneten Leistungsangebote.

Indikationen

  • Leichtes, mittelschweres und schweres Schädel-Hirn-Trauma (SHT) mit anhaltenden klinischen Symptomen
  • Differenzierung organisch und/oder psycho­reaktiver Veränderung nach Trauma
  • Unspezifische, post­traumatische Symptome nach einem Arbeits- oder Wegeunfall (z. B. Polytrauma), die aufgrund der Komplexität nicht im ambulanten Setting zu diagnostizieren sind, z. B. Schwindelanfälle, Gleichgewichts­störungen, Muskelschmerzen, gelegentliche Bewusstlosig­keiten, Inkontinenz, erektile Dysfunktion, Herzrasen, häufig post­prandiales Völlegefühl, Schweiß­ausbrüche, Atembeschwerden, übermäßige Speichel­produktion, Hormonstörung, komplex regionales Schmerz­syndrom (CRPS)
  • Abgrenzung unfall­bedingter und unfall­unabhängiger Symptome

Zeitraum

Die Behandlungsdauer beträgt grundsätzlich 10 Arbeitstage. Bei individuellen Sachverhalten oder bei Vorliegen von Vorbefunden ggf. auch kürzer oder in Einzelfällen länger. Da es sich um einen durchgehenden stationären Aufenthalt handelt, sind die Wochenenden (Sa.-So.) in die Verweildauer-Tage zu inkludieren.

Organisation der Maßnahme

  • Durch den D-Arzt, BG-Sachbearbeiter bzw. den Reha-Manager werden betroffene Versicherte in der neurologischen / neuro­traumatologischen Ambulanz vorgestellt.
  • Sollte sich eine Indikation für einen stationären Neuro-Check ergeben, erfolgt die schriftliche Beantragung mit Befundbericht durch den neurologischen Kollegen. Nach Eintreffen der Kosten­übernahme­erklärung des entsprechenden Unfall­versicherungsträgers wird der Versicherte schriftlich einbestellt (nachrichtlich an den UVT).
  • Alternativ kann ein Auftrag zum Neuro-Check direkt durch den UVT erfolgen. Der Versicherte wird dann nach Sichtung der Akten direkt stationär einbestellt (nachrichtlich an den UVT).
  • Auch im Rahmen einer stationären Konsultation durch den Neurologen/Neurochirurgen kann die Indikation für einen Neuro- Check gestellt werden. Anschließend erfolgt eine Beratung mit den Kollegen der anderen Fachabteilungen (z.B. Unfallchirurgie, Neurochirurgie, MKG-Chirurgie, HNO) über das weitere Procedere.
  • Ein Kosten­übernahme­antrag wird durch die neurologischen Kollegen an die Unfall­versicherungs­träger gesendet.
  • Nach Eintreffen der Kosten­übernahme­erklärung des Unfall­versicherungs­trägers erfolgt dann die Übernahme des Versicherten auf die neuro­traumatologische BG-Station. Zu beachten ist, dass im Rahmen des neuen Abrechnungssystems der Versicherte von der vorbehandelnden Station entlassen werden muss; mit DRG-Abrechnung des Falls. Es erfolgt anschließend eine unmittelbare stationäre Aufnahme auf der BG-Station.

Ablauf Neurocheck

1. Aufnahme durch die Pflege

2. Aufnahme und Untersuchung durch den Stationsarzt

3. Aufklärung über Vorgehen und Untersuchungen

4. Bei Bedarf Fremdanamnese; Sichtung der GUV/GKV/ RV-Unterlagen, ggf. Zeugnisse, Polizeiberichte, technische Unfall­begutachtungen, Videos, Unfallbilder

5. Anmeldung der Untersuchungen:
- MRT, cCT, Sonografie
- Elektro­physiologische Untersuchungen wie EEG, SEP, VEP, FAEP, MEP, EKG, LZ-EKG, LZ-BD-Messung, Messung am autonomen Arbeitsplatz
- Optional bei klinischem Verdacht auf hormonelle, post­traumatische Störung: Hormonstatus

6. Anmeldung Therapeutenkonsile
- Physiotherapie
- Ergotherapie

7. Bei Bedarf Konsultation anderer klinischer Fach­richtungen wie zum Beispiel
- Unfallchirurgie
- Plastische Chirurgie
- HNO
- MKG
- Neurourologie
- Handchirurgie
- Psychotraumatologie
- Innere Medizin
- Endokrinologie

Während des stationären Aufenthaltes:
- Regelmäßige Visite
- Einzelgespräche mit den Versicherten
- Bei Bedarf Angehörigen­gespräche
- Teamsitzungen

Am Ende des Neuro-Check-Aufenthaltes:

1. Gespräch mit Versichertem, dem Reha-Manager, den Angehörigen und Therapeuten – Befund­zusammenschau, logistische Zusammenführung und Bewertung mit entsprechender Empfehlung und Einleitung weiterer Therapie­schritte (Gespräch direkt vor Ort oder telemedizinische Liveschaltung)

2. Abschluss­bericht mit unfallbedingten und unfall­unabhängigen Diagnosen, sozial­medizinischen Empfehlungen

3. Bei Empfehlung einer stationären Rehabilitation Terminierung eines entsprechenden Aufnahmetermins in einer geeigneten Einrichtung und Zuordnung zu entsprechenden spezifischen Fachrichtungen - sonst Entlassung und ggf. Weiterbehandlung im ambulanten Bereich

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